Vorsicht bei Hausrat in der Garage – Hausratversicherung zahlt unter Umständen nicht
Sep 26th, 2009 | By redaktion | Category: Versicherung
Hausratversicherung zahlt nicht bei zu großer Entfernung zwischen Garage und Wohnung
Hat ein Versicherter einen Teil seines Hausrates in seiner Garage gelagert und liegt diese über einen Kilometer von der eigentlichen Wohnung entfernt, ist die Hausratversicherung nicht verpflichtet, den Schaden zu regulieren. Dies hat das Landgericht Dortmund in einer Entscheidung vom 17.06.2009 verfügt (Az.: 2 O 424/08).
Der vorliegende Fall – die Versicherungsbedingungen und der Begriff „Nähe“
Im vorliegenden Fall hatte ein Versicherter einer Hausratversicherung Teile seines Hausrates in einer Garage gelagert, die ca. 1,2 Kilometer vom eigentlichen Wohnort entfernt lag. Als dort im Juli des Jahres 2008 zu einem Wassereinbruch kam, der einen Schaden von insgesamt 7.000 Euro angerichtet hatte, wollte der Versicherte den Schaden von seiner Hausratversicherung regulieren lassen. Die Hausratversicherung versagte ihm jedoch die Zahlung, da die Garage sich in der Nähe der Wohnung befand und nach den Versicherungsbedingungen ein Versicherungsschutz für Hausrat in einer Garage nur dann bestehe, wenn die räumliche Nähe gegeben sei. Dies wollte der Versicherte nicht akzeptieren und klagte vor dem Landgericht Dortmund.
Das Landgericht wies die Klage ab – Nähe maximal 1 Kilometer
Das Landgericht Dortmund folgte der Argumentation des Klägers nicht und wies die Klage ab, denn die in den Versicherungsbedingungen beschriebene „Nähe“ zum Wohnort sei so aufzufassen, dass wirklich nur Garagen gemeint seien, die sich tatsächlich nahe bei der Wohnung befinden. Als maximale Entfernung gab das Gericht eine Distanz von einem Kilometer an. Dies gewährleiste zudem ein gewisses Minimum an Kontrollmöglichkeiten seitens des Versicherten und schließe weiter gelegene Garagen aus. Auch das Argument des Klägers, dass er die Garage täglich nutze und sie deshalb zum Versicherungsort gehöre, könne nicht gelten, weil man dann ebenso eine Garage in den Versicherungsschutz einbeziehen könne, die 50 Kilometer weit weg liege.
Tipp: Bei einer Garage einfach im Einzelfall nachfragen
Das Urteil hält Versicherte zur Vorsicht an, so dass es sinnvoll ist, beim Abschluss einer Hausratversicherung nachzufragen, ob die eigene Garage in den Versicherungsschutz mit eingeschlossen wird oder nicht. Wer dieser Devise folgt, wird kein Opfer von Hiobsbotschaften und bleibt nachher auch nicht selbst auf den ganzen Kosten sitzen.
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