Nur der direkte Arbeitsweg steht unter Versicherungsschutz

Dez 8th, 2009 | By | Category: Versicherung

Berufsgenossenschaft zahlt nur bei direktem Arbeitsweg

Ein unselbständig Beschäftigter genießt auf seinem Arbeitsweg keinen Versicherungsschutz, wenn er ohne konkreten Anlass seinen Wagen oder sein Motorrad auftankt. Zu dieser Entscheidung kam das Sozialgericht Detmold am 16. November 2009 (AZ: S 14 U 3/09).

Der vorliegende Fall – auf dem Arbeitsweg auftanken

Als sich der Beschäftigte auf dem Heimweg von seiner Arbeit befand, beschloss er kurzfristig, sein Motorrad aufzutanken, wozu er den direkten Weg von der Arbeitsstätte nach Hause verlassen musste. Auf dem Rückweg vom Tanken ereignete sich ein schwerer Sturz infolgedessen sich der Beschäftigte schwer verletzte. Er selbst sah dies als Wegeunfall an und wollte die Berufsgenossenschaft dafür in Anspruch nehmen. Diese lehnte eine Regulierung jedoch ab, weil es sich nach deren Ansicht aufgrund des Verlassens des direkten Wegs nicht mehr um einen Versicherungsfall handelte. Der Beschäftigte sah dies anders und reichte Klage vor dem Sozialgericht Detmold ein.

Das Gericht wies die Klage zurück – kein Wegeunfall

Das Gericht folgte der Argumentation des Klägers nicht, denn es sei zwar richtig, dass Arbeitnehmer grundsätzlich Versicherungsschutz auf dem Weg zwischen der Arbeitsstätte und dem eigenen Heim genössen, jedoch dürfe eine Unterbrechung nur mit einem engen zeitlichen, sachlichen oder örtlichen Zusammenhang mit der Tätigkeit erfolgen, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Dies sei jedoch beim Auftanken nicht der Fall, denn dies gehöre zum persönlichen Lebensumfeld des Klägers. Eine anderslautende Entscheidung wäre hier nur möglich gewesen, wenn der Kläger aufgrund eines Ereignisses auf dem Weg gezwungen worden wäre, aufzutanken. Beispielshafte Situationen wären ein Stau, eine Umleitung oder ähnliches, hieß es in der Urteilsbegründung.

Tipp: Weg zwischen Arbeitsstätte und Heim nur in wichtigen Fällen unterbrechen

Die Rechtsprechung zeigt also deutlich, dass Sie den Weg zwischen Arbeitsstätte und Heim nur dann verlassen sollten, wenn Sie sowieso planen, nach der Arbeit nicht nach Hause zu fahren. Ungeplante Unterbrechungen können letztendlich zum Verlust des Versicherungsschutzes und damit zu unverhältnismäßig hohem Aufwand führen.

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