KFZ Versicherung mit Sonderkündigungsrecht auch jetzt noch wechseln

Dez 21st, 2009 | By | Category: Versicherung

Sonderkündigungsrecht erlaubt auch jetzt noch den Tarifwechsel

Seit Anfang Dezember ist für viele Versicherte der Zug für einen Wechsel der eigenen KFZ Versicherung erst einmal abgefahren, weil der Wechsel im Regelfall nur zum Ende des Jahres erfolgen kann, wenn die Kündigung bis zum 30.11. beim Versicherer eingegangen ist. Darüber hinaus ist eine Kündigung lediglich mit Nutzung des Sonderkündigungsrechts möglich, welches nur in bestimmten Fällen in Anspruch genommen werden kann.

Ein außerordentlicher Wechsel der KFZ Versicherung ist verschiedenen Fällen möglich

Tritt ein Schadensfall auf, der der KFZ Versicherung gemeldet wird, haben beide Seiten die Möglichkeit, den Vertrag danach zu kündigen. Darüber hinaus ist selbstverständlich auch bei einem Fahrzeugwechsel die Inanspruchnahme des Sonderkündigungsrechts möglich. Der dritte Anlass, der ein Sonderkündigungsrecht für den Versicherten bereitstellt, ist eine Erhöhung der Beiträge durch den Versicherer. Diese muss der Versicherer bereits vorher mitteilen und der Kunde hat daraufhin einen Monat Zeit, einen KFZ Versicherungswechsel vorzunehmen.

Eine Beitragserhöhung kann mitunter versteckt erfolgen

Es kommt mitunter vor, dass eine Beitragserhöhung gleichzeitig mit der Einstufung in eine bessere Schadenfreiheitsklasse erfolgt, so dass der Versicherte mitunter zunächst keinen finanziellen Unterschied bemerkt. Trotzdem gilt auch in solchen Fällen das Sonderkündigungsrecht, welches den KFZ Versicherungswechsel möglich macht. Wer also den Wechseltermin zum 30.11. verpasst kann, hat unter Umständen die Möglichkeit, trotzdem noch zu wechseln. Zu beachten ist aber ein vorheriger Kfz-Versicherungsvergleich, um nicht unnötig viel Gebühren zu zahlen.

Bei einem Wechseln können Sie ganz einfach mit einem Autoversicherung Tarifrechner Ihren neuen Tarif ermitteln. Teilweise dienen diese Rechner aber nur einem Richtwert. Den genauen Tarif vergeben die Versicherer erst bei einer konkreten Anfrage bei der Versicherung.

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