KFZ-Versicherung fordert im Regelfall keine Winterreifen

Nov 4th, 2009 | By | Category: Versicherung

Winterreifen auch gesetzlich keine Pflicht

Wenn in Deutschland im Winter mit Sommerreifen ein Unfall gebaut wird, braucht man sich als Versicherter weder bei der eigenen Haftpflichtversicherung, noch bei der Vollkaskoversicherung Sorgen um die Regulierung des Schadens zu machen, denn Winterreifen sind von der KFZ Versicherung im Regelfall nicht vorgeschrieben, wie „focus.de“ berichtet. Es gibt lediglich die Möglichkeit der Leistungskürzung, wenn der Unfall direkt auf die Bereifung zurückzuführen ist, jedoch muss eine solche Kürzung individuell festgelegt werden.

Auch der Gesetzgeber verpflichtet Autofahrer nicht zur Nutzung von Winterreifen

Ein weiterer Fakt, der vielen Autofahrern oftmals gar nicht bewusst ist, besteht in der Tatsache, dass auch der Gesetzgeber und die Straßenverkehrsordnung keine Winterreifen vorschreiben. Es soll lediglich eine geeignete Fahrzeugbereifung vorliegen, wobei bei einer Nicht-Einhaltung eine Geldbuße von 20 Euro auferlegt werden kann. Wenn aufgrund falscher Bereifung Behinderungen im Straßenverkehr entstehen, kann diese Geldbuße auf 40 Euro und einen Punkt in Flensburg angehoben werden.

Tipp: Zur eigenen Sicherheit Winterreifen nutzen

Auch wenn Versicherungsfälle durch fehlende Winterreifen im Normalfall nicht komplizierter werden, sollten Sie zur eigenen Sicherheit Winterreifen nutzen, denn sie können bei glatter Fahrbahn tatsächlich Leben retten. Wenn Sie also sicher im Straßenverkehr unterwegs sein möchten, sind Winterreifen auf jeden Fall die richtige Maßnahme.

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