KFZ Haftpflicht darf Schaden auch gegen den Willen des Versicherten begleichen

Aug 11th, 2009 | By | Category: Versicherung

KFZ Haftpflicht kann die Schadensregulierung relativ frei vornehmen

Jeder Fahrzeughalter in Deutschland ist verpflichtet, sich eine KFZ Haftpflicht zu suchen, die im schuldhaften Schadensfall die Schäden der Gegenseite finanziell begleicht. Nur selten wird ein Versicherter deshalb ein Interesse daran haben, dass die eigene Versicherung eben nicht leistet. Ein solcher Fall wurde kürzlich vor dem Landgericht Coburg verhandelt, da die KFZ Versicherung die Schadensregulierung vornahm, obwohl der Anwalt der Versicherten ein Regulierungsverbot erteilte. Die Begründung für dieses Verbot sei laut Aussage des Anwalts der Klägerin darin zu sehen, dass sie keine Schuld an dem Unfall trug. Die Versicherung regulierte den Schaden trotzdem und stufte die Klägerin in eine höhere Beitragskategorie ein, wogegen diese beim Landgericht Klage einreichte.

Landgericht Coburg weist Klage ab

Das Landgericht Coburg wies die Klage (Az: 32 S 15/09) mit der Begründung ab, dass die KFZ-Versicherung bei der Schadensregulierung einen ziemlich großen Spielraum hätten und die Regulierung in diesem Fall sachlich gerechtfertigt sowie nicht willkürlich erfolgt sei. Aus diesem Grund müsste die Klägerin die Regulierung akzeptieren und auch die höheren Beiträge aufgrund eines geringeren Schadensfreiheitsrabatts.

Fazit: Die KFZ Haftpflicht ist bei der Schadensregulierung relativ frei

Das Urteil des Landgerichtes Coburg bestätigt, dass die KFZ Haftpflicht in der Schadensregulierung relativ frei ist, solange diese sachlich zu rechtfertigen ist. Man darf gespannt sein, ob es weitere Fälle dieser Art gibt und ob die Rechtsprechung dann anders entscheiden sollte.     

 

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