Heilpraktikerversicherung bietet ergänzenden Krankenversicherungsschutz für GKV Versicherte

Apr 11th, 2011 | By | Category: Versicherung

Bereits seit einigen Jahren müssen Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung Leistungskürzungen bei Ihrem Krankenversicherungsschutz akzeptieren. So erhalten Versicherten zum Beispiel keinen Zuschuss mehr für eine Sehhilfe und bei einem notwendigen Zahnersatz gibt es nur noch einen Festzuschuss. Hinzu kommt noch die Gesetzliche Zuzahlung für Medikamente, bei stationären Aufenthalten oder die Praxisgebühr. Doch nicht nur, dass die Gesetzliche Krankenversicherung Leistungen kürzt – manche Behandlungen übernehmen die Krankenkassen überhaupt nicht. Hierzu gehören insbesondere naturheilkundliche Behandlungen, wie es diese bei einem entsprechend qualifizierten Arzt oder bei einem Heilpraktiker gibt.

Heilpraktikerversicherung bietet sinnvollen Krankenversicherungsschutz

Dabei vertrauen immer mehr Versicherte auf die heilende Wirkung der Naturheilkunde und Homöopathie und besuchen lieber einen Heilpraktiker, als einen normalen Arzt. Leider müssen Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherungen diese Behandlungen, inklusive möglicher Therapiekosten, Arznei-, Verband- und Hilfsmittel selbst bezahlen. Hier gibt es von den Krankenkassen noch nicht einmal einen Zuschuss.

Eine ungünstige Situation da gerade eine naturheilkundliche Therapie (wie beispielsweise eine Akupunkturtherapie oder ähnliches) schnell mehrere Hundert Euro kosten kann. Eine hohe Belastung die sich viele Versicherte eher nicht leisten können. Möchten Versicherte der GKV regelmäßig einen Heilpraktiker aufsuchen bzw. einen entsprechend qualifizierten Arzt, empfiehlt es sich diese Behandlungen durch eine Heilpraktikerversicherung abzusichern.

Reine Heilpraktikerversicherungen bieten umfangreiche Leistungen für Naturheilkunde

Leistungsstarke Heilpraktikerzusatzversicherungen bieten Ihren Versicherten die vollständige Kostenübernahme für Behandlungen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) und der Gebührenordnung für Ärzte (Goä). Auch liegt die Kostenerstattung im Jahr bei einer relativ hohen Summe von bis zu 2.000 Euro. Das reicht aus, um mehrere Therapien die in einem Jahr durchgeführt werden, über die Heilpraktikerversicherung bezahlen zu lassen (keine Selbstbeteiligung!). Meistens handelt es sich hierbei allerdings um Krankenzusatzversicherungen welche ausschließlich für naturheilkundliche Behandlungen aufkommen (reine Heilpraktikerversicherungen). Es gibt aber auch sehr viele Tarife, die neben den Leistungen für die Komplementärmedizin auch bei weiteren Schwächen der Gesetzlichen Krankenversicherung Leistungen bieten.

Private Krankenzusatzversicherungen bieten weitere Leistungen

Viele der ambulanten Krankenzusatzversicherungen sehen sowohl Leistung für Behandlungen bei einem Heilpraktiker, als auch weitere Gesundheitsleistungen vor. So bieten diese Zusatzversicherungen beispielsweise einen Zuschuss für Sehhilfen, für einen notwendigen Zahnersatz, übernehmen die Gesetzliche Zuzahlung bei einem stationären Aufenthalt (28 Tage zu 10€ pro Tag) und bieten sogar eine Auslandsreisekrankenversicherung.

Obwohl es natürlich auf den ersten Blick sehr sinnvoll erscheint, eine Krankenzusatzversicherung mit weiteren Gesundheitsleistungen abzuschließen sollten sich Versicherte dies genau überlegen. Zwar mögen die zusätzlichen Kostenzuschüsse und Leistungsübernahmen verlockend klingen, so müssen Versicherte bei diesen Tarifen aber deutlich geringe Leistungen für Heilpraktiker akzeptieren. Solche Krankenzusatzversicherungen bieten meistens nur eine Kostenübernahme bei Naturheilkunde von 50 bis 80% des Rechnungsbetrags. Es existiert also immer eine Selbstbeteiligung. Auch begrenzen diese Krankenzusatzversicherungen die Kostenerstattung im Jahr bei vergleichsweise wenigen 500 bis 1.200 Euro.

Versicherte der GKV welche sich im Falle einer Krankheit gerne von einem Heilpraktiker oder entsprechend qualifizierten Arzt behandeln lassen möchten, empfiehlt sich unbedingt der Abschluss einer Heilpraktikerversicherung. Hier sollten sich Versicherte bewusst werden, welcher Tarif Ihnen am meisten zusagt. Entweder zusätzliche Gesundheitsleistungen, dafür aber weniger Kostenerstattung für einen Heilpraktiker. Oder aber eine umfangreiche Kostenübernahme für naturheilkundliche Behandlungen. Bei Letzteres wäre eine reine Heilpraktikerversicherung die richtige Entscheidung.

Weiterführende Links zu diesem Thema:

Heilpraktikerversicherungen.com – Info und Vergleich von Heilpraktikerversicherungen

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