Erwachsene Kinder sind in der Privathaftpflicht bis zum Ende der Erstausbildung mitversichert

Nov 16th, 2009 | By | Category: Versicherung

Abschluss der Erstausbildung setzt berusqualifizierende Ausbildung voraus

Ist ein mittlerweile Erwachsener bei seinen Eltern in der Privat-Haftpflicht mitversichert und hat noch keine Erstausbildung abgeschlossen, die ihn befähigt, damit ein eigenes Einkommen zu bestreiten, gilt der Versicherungsschutz weiter. Dies hat das Landgericht Köln am 07.09.2009 beschlossen (AZ: 20 O 228/09).

Der vorliegende Fall – Bibelschule, Studium und eine beschädigte Straßenbahn

Im vorliegenden Fall hatte der 29 Jahre alte Sohn eines Versicherten bei einem Verkehrsunfall in Augsburg Schäden an einer Straßenbahn angerichtet. Die Privat-Haftpflicht weigerte sich jedoch, die Regulierung zu übernehmen, da der Sohn bereits nach dem Abitur eine dreijährige Bibelschule besucht habe und damit eine abgeschlossene Erstausbildung aufweisen könne, die die Mitversicherung bei den Eltern ausschließe. Das aktuell noch nicht abgeschlossene Studium auf Lehramt in den Fächern Mathematik und Physik sei deshalb nicht als Erstausbildung zu berücksichtigen. Dies wollte der Versicherte so nicht stehen lassen und reichte Klage ein.

Das Urteil – Bibelschule galt lediglich der Orientierung

Das Landgericht gab in diesem Fall dem Kläger recht, denn der Besuch der Bibelschule war nach Auffassung des Gerichts offenbar nicht dazu gedacht, eine Berufsausbildung zu erringen, die eine Chance auf einen Arbeitsplatz mit sich gebracht hat, sondern galt lediglich der Orientierung. Das Ergebnis dieser Orientierung sei das Lehramtsstudium, welches somit als Erstausbildung einzustufen sei. Als Konsequenz daraus musste die Privat-Haftpflicht des Klägers für den Schaden an der Straßenbahn aufkommen.

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