Die Krankenzusatzversicherung für die stationäre Heilbehandlung

Dez 2nd, 2011 | By | Category: Versicherung

Der Gesetzgeber hat den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen in den letzten Jahren immer weiter gekürzt. Gerade im Bereich Krankenhaus, Zahnersatz und Tagegeld bei Krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit wurden Leistungen reduziert. Der Wechsel in die private Krankenversicherung ist nur für wenige möglich. Für alle die, die nicht wechseln können oder wollen bietet der Versicherungsmarkt sehr viele Krankenzusatzversicherungen an, die eine enorme Tarifvielfalt aufweisen. Grundsätzlich gibt es im Bereich der Krankenzusatzversicherung verschiedene Tarif-Varianten, die man in vier Kategorien einteilen kann. Der stationäre Krankenhausaufenthalt ist eine Kategorie, die enorme Kosten verursachen kann. Versicherungen für diesen Bereich erbringen ihre Leistung, wenn eine stationäre Aufnahme in einem Krankenhaus vorliegt und die Behandlung medizinisch notwendig ist.

Eine Krankenhausversicherung übernimmt die Kosten für gesondert berechnete ärztliche Leistungen bei stationärem Aufenthalt im Krankenhaus.

Hierzu zählt sowohl die Unterbringung im 1 oder 2-Bett-Zimmer wie auch die Behandlung durch den Arzt Ihrer Wahl, z.B. den Chefarzt. Für die Honorarforderung des Privatarztes gilt eine amtliche Gebührenordnung (GOÄ) die das 3,5 fache vom Regelsatz als maximale Obergrenze vorsieht. Dieser Höchstsatz ist zwar in den allermeisten Fällen völlig ausreichend, es gibt aber auch Umstände, in denen besondere Maßnahmen notwendig sind, die mit dem 3,5 fachen Satz nicht abgegolten werden können. Manche Krankenzusatzversicherungstarife erstatten daher in begründeten Fällen auch Honorarforderungen, die über diesen 3,5 fachen Höchstsatz hinausgehen. Des Weiteren gibt es Unterschiede im Bereich der Aufnahme- und Abschlussuntersuchungen, die im Rahmen der leistungspflichtigen stationären Heilbehandlung durchgeführt werden. Manche Tarife leisten ebenfalls bei ambulant durchgeführten Operationen. Die Frage in welchem Krankenhaus Sie unterkommen richtet sich danach wo Sie wohnen. Wenn Sie in einem anderen Krankenhaus behandelt werden möchten, müssen Sie die ggf. entstehenden Mehrkosten selbst tragen oder privat absichern. In der Regel übernehmen die Krankenzusatzversicherungen 100 % der Mehrkosten nach Vorleistung durch die gesetzliche Krankenkasse. Um Beiträge zu sparen, werden aber auch Tarife angeboten, die nur bei Unfällen eine Leistung erbringen.

Ein Versicherungsvergleich lohnt sich

Die konkreten Leistungen der Zusatzversicherungen unterscheiden sich von Tarif zu Tarif und von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft. Bevor Sie eine Entscheidung treffen, sollten Sie sich daher genau informieren, welche Leistungen Ihnen wichtig sind und wer hierzu das günstigste Angebot liefert. Entweder recherchieren Sie selbst oder nutzen Sie die professionelle Unterstützung eines unabhängigen Versicherungsmaklers. Das Internet stellt zahlreiche Vergleichsangebote zur Verfügung. Allerdings wird Ihre Vergleichsanfrage in sehr vielen Fällen an einen Berater weitergeleitet, der mit den zur Verfügung gestellten Daten einen professionellen Versicherungsvergleich erstellt. In letzter Zeit stellen aber auch immer mehr Webseitenbetreiber Onlinerechner zur Verfügung, die sofort ein Ergebnis liefern.

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