Ab 2010 lassen sich Beiträge zur Krankenversicherung steuerlich besser absetzen

Sep 16th, 2009 | By | Category: Versicherung

Der Wechsel in die PKV wird noch attraktiver

Bisher war es so, dass man Beiträge für eine Krankenversicherung nur maximal bis zu einer Höhe von jährlich 1.500 Euro steuerlich geltend machen konnte. Mit dem neuen Bürgerentlastungsgesetz sorgt der Gesetzgeber dafür, dass diese Höchstgrenze zunächst einmal 1.900 Euro für Arbeitnehmer und auf 2.800 Euro für Selbständige steigt. Bis zu diesem Betrag sind alle Versicherungskosten gemeinsam absetzbar. Liegen die Kosten für die eigene Basis-Krankenversicherung (keine Zusatzabsicherungen) tatsächlich jedoch noch höher, lassen diese sich in voller Höhe absetzen.

Von der neuen Regelung profitieren privat Versicherte besonders

Privat Versicherte, die ihre Kinder zusätzlich versichern müssen, profitieren von dieser Regelung natürlich besonders, weil sie die Kosten in voller Höhe absetzen können. Dabei ist es durchaus möglich, Einsparungen im vierstelligen Bereich jährlich zu erreichen. Darüber hinaus werden aber auch Einsparpotenziale für gesetzlich Versicherte geschaffen, da die neue Grenze von 1.900 Euro noch Raum lässt, auch andere Versicherungsbeiträge abzusetzen.

Bürgerentlastungsgesetz basiert auf Beschluss des Bundesverfassungsgerichts

Das Bürgerentlastungsgesetz wurde von der Bundesregierung nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts erarbeitet, der besagt, dass die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zur Grundsicherung gehören und deshalb von der Besteuerung freigestellt werden müssen. Das Volumen der Entlastung für die Bürger wird insgesamt auf ca. 9,5 Milliarden Euro beziffert. 

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