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	<title>Finanz Experte mit Expertentipps und Nachrichten rund um das Thema Finanzen &#187; Verbraucherschutz</title>
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		<title>Laut Verbraucherzentralen sollte es eine Standard-Geldanlage geben</title>
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		<pubDate>Thu, 24 Sep 2009 10:28:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Geldanlagen]]></category>
		<category><![CDATA[Standard-Geldanlage]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherschutz]]></category>

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		<description><![CDATA[Standard-Geldanlage mit Mindeststandards gefordert Nach Meinung der Verbraucherzentralen sollten die Finanzanbieter k&#252;nftig neben ihren eigenen Anlageprodukten auch immer eine Standard-Geldanlage anbieten, die gewisse Mindest-Standards einh&#228;lt. Nach Aussage von VZBV-Finanzexperte Manfred Westphal w&#252;rden die Banken die Risiken vieler Geldanlagen verschleiern, wie der &#8222;Tagespiegel&#8220; berichtet. Andere Staaten innerhalb der EU w&#252;rden bereits so ein standardisiertes Anlageprodukt nutzen, [...]]]></description>
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<p><img height="300" width="200" align="left" style="margin-right: 10px;" src="http://www.finanz-experte.info/wp-content/uploads/image/tagesgeld.jpg" alt="" /></p>
<h3>Standard-Geldanlage mit Mindeststandards gefordert</h3>
<p>Nach Meinung der Verbraucherzentralen sollten die Finanzanbieter k&uuml;nftig neben ihren eigenen Anlageprodukten auch immer eine Standard-Geldanlage anbieten, die gewisse Mindest-Standards einh&auml;lt. Nach Aussage von VZBV-Finanzexperte Manfred Westphal w&uuml;rden die Banken die Risiken vieler Geldanlagen verschleiern, wie der &bdquo;Tagespiegel&ldquo; berichtet. Andere Staaten innerhalb der EU w&uuml;rden bereits so ein standardisiertes Anlageprodukt nutzen, hie&szlig; es weiter.</p>
<p><strong>CDU will zu riskante Geldanlagen f&uuml;r Privatanleger sperren</strong></p>
<p>Auch die Union arbeitet daran, zu riskante Geldanlagen f&uuml;r Privatanleger unzug&auml;nglich zu machen. So sollen beispielsweise Hedge-Fonds-Anteile und auch Hebelprodukte unter eine solche Regelung fallen, wie&nbsp; Otto Bernhardt, finanzpolitischer Sprecher der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion, dem &bdquo;Tagesspiegel&ldquo; verriet. Man m&uuml;sse schlie&szlig;lich Lehren aus der Katastrophe mit den 40.000 Anlegern ziehen, die an der Lehmann-Pleite Verluste erlitten h&auml;tten. Oftmals w&uuml;rden die Banken leider nur die Chancen aufzeigen, das Ausma&szlig; der Risiken jedoch nur sehr unzureichend aufzeigen. Die Gespr&auml;che zu diesem Thema seien innerhalb der Fraktion jedoch noch zu keinem Ende gekommen, hie&szlig; es weiter.</p>
<p><strong>Die Rufe nach mehr Verbraucherschutz nehmen stetig zu</strong></p>
<p>Im Zuge der Wirtschaftskrise werden die Rufe nach einem verbesserten Verbraucherschutz in der Finanzbranche immer lauter. So hat vor kurzer Zeit das Verbraucherschutzministerium eine Art Beipackzettel f&uuml;r Geldanlagen vorgestellt und die Banken aufgefordert, freiwillig f&uuml;r eine bessere Information der Kunden zu sorgen. Dem ist die ING-DiBa gefolgt, die f&uuml;r einen Teil ihrer Produkte genau solche Beipackzettel einf&uuml;hren m&ouml;chte.</p>

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		<title>Die ING-DiBa zeigt sich &#228;u&#223;erst verbraucherfreundlich – Beipackzettel f&#252;r Geldanlage</title>
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		<pubDate>Thu, 17 Sep 2009 10:12:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Geldanlagen]]></category>
		<category><![CDATA[Beipackzettel]]></category>
		<category><![CDATA[ING-DiBa]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherschutz]]></category>

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		<description><![CDATA[ING-DiBa nimmt Pionierrolle im Verbraucherschutz ein Der Vorschlag wurde vom Verbraucherschutzministerium erarbeitet und von Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner bereits im Juni vorgestellt. Es handelt sich um eine Art Beipackzettel f&#252;r Finanzanlagen, um die Anleger drauf aufmerksam zu machen, welche Risiken mit diesem Produkt verbunden sind und wie es funktioniert. Damit verbunden war an die Finanzwirtschaft, freiwillig [...]]]></description>
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<p><img height="300" width="200" align="left" style="margin-right: 10px;" src="http://www.finanz-experte.info/wp-content/uploads/image/tagesgeld.jpg" alt="" /></p>
<h3>ING-DiBa nimmt Pionierrolle im Verbraucherschutz ein</h3>
<p>Der Vorschlag wurde vom Verbraucherschutzministerium erarbeitet und von Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner bereits im Juni vorgestellt. Es handelt sich um eine Art Beipackzettel f&uuml;r Finanzanlagen, um die Anleger drauf aufmerksam zu machen, welche Risiken mit diesem Produkt verbunden sind und wie es funktioniert. Damit verbunden war an die Finanzwirtschaft, freiwillig f&uuml;r einen besseren Verbraucherschutz zu sorgen.</p>
<p><strong>Die ING-DiBa greift als erste Bank diesen Vorschlag auf</strong></p>
<p>Mit der ING-DiBa hat nun die gr&ouml;&szlig;te Direktbank in Deutschland als erste den Vorschlag aufgegriffen und will zuk&uuml;nftig einen Teil ihrer Anlageprodukte mit einem solchen Beipackzettel ausstatten, um die Kunden besser &uuml;ber die Risiken und die Funktionsweise der entsprechenden Geldanlage zu informieren. Nach Aussage von Ben Tellings, dem Vorstands-Vorsitzenden der ING-DiBa, sei es f&uuml;r die ING-DiBa als Direktbank sehr wichtig, dass die Kunden ihre Anlageentscheidungen auf einer guten Informationsbasis selbst treffen k&ouml;nnen, weshalb seine Bank den Vorsto&szlig; der Verbraucherschutzministerin sehr gut finde und entsprechend unterst&uuml;tze.&nbsp; &nbsp;</p>
<p><strong>Ministerium sehr zufrieden mit dieser Entwicklung</strong></p>
<p>Das Verbraucherschutzministerium &auml;u&szlig;ert sich &uuml;ber diese Entwicklung sehr zufrieden und begr&uuml;&szlig;te damit die Entscheidung der ING-DiBa. Die Krise habe gezeigt, dass ein gro&szlig;es Informationsdefizit bei vielen Geldanlagen bestehe, welches geschlossen werden m&uuml;sse. Das neue Informationsblatt k&ouml;nne &uuml;ber die wichtigsten Punkte wie die Rendite, das Risiko und die voraussichtlichen Kosten wichtige Fakten liefern und so dem Anleger bei seiner Entscheidung, hie&szlig; es weiter.</p>

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		<title>Verbot gegen „Ampelcheck Geldanlage“ wurde aufgehoben</title>
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		<pubDate>Sat, 12 Sep 2009 14:28:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Geldanlagen]]></category>
		<category><![CDATA[Geldanlage]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherschutz]]></category>

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		<description><![CDATA[&#34;Ampelcheck Geldanlage&#34; darf wieder ans Werk Nachdem die Debeka Versicherung im August 2009 eine Verf&#252;gung des Landgerichts Berlin erwirkt hatte, nach der die Verbraucherzentrale Hamburg ihre Brosch&#252;re &#8222;Ampelcheck Geldanlage&#8220; nicht mehr weiter vertreiben durfte, hat das Landgericht diese Entscheidung am 10.09.2009 in einem Eilverfahren aufgehoben (AZ: 27 O 778/09). Damit darf die Verbraucherzentrale mit ihrem [...]]]></description>
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<p><img width="200" height="301" align="left" style="margin-right: 10px;" src="http://www.finanz-experte.info/wp-content/uploads/image/ampel.jpg" alt="" /></p>
<h3>&quot;Ampelcheck Geldanlage&quot; darf wieder ans Werk</h3>
<p>Nachdem die Debeka Versicherung im August 2009 eine Verf&uuml;gung des Landgerichts Berlin erwirkt hatte, nach der die Verbraucherzentrale Hamburg ihre Brosch&uuml;re &bdquo;Ampelcheck Geldanlage&ldquo; nicht mehr weiter vertreiben durfte, hat das Landgericht diese Entscheidung am 10.09.2009 in einem Eilverfahren aufgehoben (AZ: 27 O 778/09). Damit darf die Verbraucherzentrale mit ihrem &bdquo;Ampelcheck Geldanlage&ldquo; zuk&uuml;nftig wieder potenzielle Anleger mit dem Ampelsystem informieren, wobei neben den typischen Aspekten einer Geldanlage wie Sicherheit, Transparenz, Liquidit&auml;t und Rendite auch die Tauglichkeit zur privaten Altersvorsorge einflie&szlig;t. Lautet das Testurteil beim Ampelcheck &bdquo;Gr&uuml;n&ldquo;, hei&szlig;t das &bdquo;empfehlenswert oder unbedenklich&ldquo;, bei Gelb,&nbsp; &bdquo;ein Nachteil oder Risiko ist vorhanden&ldquo; und bei Rot, &bdquo;Achtung Gefahr&ldquo;.</p>
<p><strong>Das Landgericht Berlin folgte der Argumentation der Verbraucherzentrale</strong></p>
<p>Das Landgericht Berlin folgte der Argumentation der Verbraucherzentrale dahingehend, dass die Debeka nicht direkt betroffen sei und deshalb keine rechtliche Handhabe gegen den &bdquo;Ampelcheck Geldanlage&ldquo; habe. Von der Verbraucherzentrale kam das Argument, dass die Brosch&uuml;re &bdquo;Ampelcheck Geldanlage&ldquo; keinen Anspruch erhebt, wie ein Warentest angesehen zu werden, sondern lediglich eine freie Meinungs&auml;u&szlig;erung darstelle. Das Gericht hob deshalb die Verf&uuml;gung auf, was den weiteren Vertrieb des &bdquo;Ampelcheck Geldanlage&ldquo; wieder m&ouml;glich macht. Nach Meinung von G&uuml;nter H&ouml;rmann, Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer der Verbraucherzentrale Hamburg helfe das Urteil, auch zuk&uuml;nftig &uuml;ber eine Kennzeichnung von Finanzprodukten offen zu diskutieren. Zudem sollten die Versicherungen lieber die eigenen Produkte endlich verbessern, statt immer gegen Kritiker vorzugehen, hie&szlig; es weiter. </p>
<p><strong>Die Debeka sieht sich in ihrer Bewertung der Brosch&uuml;re best&auml;tigt</strong></p>
<p>In einer Pressemitteilung kommentierte die Debeka Versicherung das Urteil so, dass man sich durchaus vom Richter best&auml;tigt f&uuml;hle, der den &bdquo;Ampelcheck Geldanlage&ldquo; als Warentest f&uuml;r inakzeptabel halte. Hier w&uuml;rden Produkte miteinander verglichen, die &uuml;berhaupt nicht vergleichbar sein, habe der Richter gesagt, hie&szlig; es weiter. Nach Meinung von Uwe Laue, Vorstandsvorsitzender der Debeka Lebensversicherung, sind Meinungs&auml;u&szlig;erungen im Gewand eines Produkttestes inakzeptabel und w&uuml;rden auch den Ruf der Verbraucherzentralen als faire und objektive Berichterstatter sch&auml;digen.</p>

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