Eine Unfallversicherung darf bei Vorschäden die Leistungen mindern
Feb 16th, 2010 | By redaktion | Category: VersicherungBei Verschlimmerung der Unfallfolgen durch vorherige Gebrechen gibt es weniger Geld von der Unfallversicherung Wird eine Unfallverletzung durch Schäden eines früheren Unfalls verschlimmert, so hat die Unfallversicherung das Recht, dies leistungsmindernd zu berücksichtigen. Dieser Grundsatz gilt auch, wenn seit dem früheren Unfall keine dauerhaften Beschwerden aufgetreten sind, oder beide Unfälle innerhalb des gleichen Vertrags aufgetreten [...]