Artikel abgelegt in ‘ mittelbarer Anspruch ’

Wer einen 400,00 Euro Job ausübt, hat auch Anspruch auf die Riester-Förderung, nur leider wissen dies nur sehr wenige. Seid 2008 gibt es üppige Zulagen und zum Teil ist ein Steuerabzug möglich. Die Mini-Jobber können von der Aufstockungsoption bei der Rentenversicherung Gebrauch machen. Wählt der Mini-Jobber diese Option so zahlt dieser die Differenz bis zur Höhe des normalen Beitragsatzes für die Rentenversicherung. Die Aufstockungsoption bring den Vorteil, dass der Mini-Jobber Ansprüche aus der Rentenversicherung erwirbt und zudem bekommt er einen mittelbaren Anspruch auf die Riester Förderung. Die Beiträge für die Riester Rente kann der Mini-Jobber als Sonderausgaben geltend machen und er hat Anspruch auf die Grundzulage sowie gegebenenfalls auf die Kinderzulage.

Die Aufstockungsoption hat auch Auswirkung auf den Ehepartner, wenn dieser als Freiberufler oder als Unternehmer tätigt ist und somit keinen Anspruch auf die Förderung hat. Der Ehepartner bekommt durch die Aufstockung einen mittelbaren Anspruch auf die Förderung.

Nun folgen Artikel für mittelbarer Anspruch


Riester-Zulage gibt es nur bei Riester-Verträgen

Sep 20th, 2009 | By | Category: Versicherung

Mittelbarer Anspruch auf staatliche Riester-Förderung nur bei Abschluss eines Riester-Vertrags Wer als mittelbar förderungsberechtigter Ehepartner die staatliche Förderung der Riester-Rente in Anspruch nehmen möchte, muss dazu auch einen entsprechend zertifizierten Riester-Vertrag abschließen. Eine betriebliche Altersversorgung reicht dafür hingegen nicht aus, heißt es in einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21. Juli 2009 (Az.: X R [...]