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	<title>Finanz Experte mit Expertentipps und Nachrichten rund um das Thema Finanzen &#187; Lebensversicherung</title>
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		<item>
		<title>Lebensversicherung nicht unantastbar – Verkauf f&#252;r Betreuungskosten</title>
		<link>http://www.finanz-experte.info/versicherung/lebensversicherung-nicht-unantastbar-verkauf-fuer-betreuungskosten-280110.html</link>
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		<pubDate>Thu, 28 Jan 2010 08:53:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Versicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Betreuungskosten]]></category>
		<category><![CDATA[Lebensversicherung]]></category>
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		<description><![CDATA[Lebensversicherung muss unter Umst&#228;nden f&#252;r Betreuungskosten verkauft werden Sollte ein unter Betreuung stehender Sozialhilfeempf&#228;nger &#252;ber eine Lebensversicherungspolice verf&#252;gen und diese nicht dringend zur eigenen Altersvorsorge ben&#246;tigen, kann das Sozialamt von dieser Person die R&#252;ckzahlung von Betreuungskosten verlangen, auch wenn dies den Verkauf der Police erzwingt. Mit dieser Entscheidung (Az.: 2 T 570/09) vom 21.09.2009 hat [...]]]></description>
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<h3>Lebensversicherung muss unter Umst&auml;nden f&uuml;r Betreuungskosten verkauft werden</h3>
<p>Sollte ein unter Betreuung stehender Sozialhilfeempf&auml;nger &uuml;ber eine Lebensversicherungspolice verf&uuml;gen und diese nicht dringend zur eigenen Altersvorsorge ben&ouml;tigen, kann das Sozialamt von dieser Person die R&uuml;ckzahlung von Betreuungskosten verlangen, auch wenn dies den Verkauf der Police erzwingt. Mit dieser Entscheidung (Az.: 2 T 570/09) vom 21.09.2009 hat das Landgericht Koblenz die Klage eines Sozialhilfeempf&auml;ngers gegen die R&uuml;ckforderung der Betreuungskosten abgewiesen.</p>
<p><strong>Der vorliegende Fall: Ein Sozialhilfeempf&auml;nger und die Betreuungskosten</strong></p>
<p>Im vorliegenden Fall hatte ein Sozialhilfeempf&auml;nger die f&uuml;r ihn n&ouml;tigen Betreuungskosten zun&auml;chst von der Stadt bezahlt bekommen, bis diese ihn aufforderte, seine Lebensversicherungspolice zu k&uuml;ndigen, um mit dem R&uuml;ckkaufswert einen Teil der bis dahin aufgelaufenen Kosten f&uuml;r die Betreuung von 5.000 Euro zu bezahlen. Der Mann sah dies nicht ein und reichte Klage vor dem Amtsgericht Koblenz und sp&auml;ter vor dem Landgericht Koblenz ein.</p>
<p><strong>Das Gericht wies die Klage ab &ndash; oberhalb des Schonverm&ouml;gens</strong></p>
<p>Das Landgericht Koblenz wies die Klage letztendlich mit der Begr&uuml;ndung ab, dass die Versicherungspolice das Schonverm&ouml;gen in H&ouml;he von 1.600 bzw. 2.600 &uuml;bersteige und damit nach dem Betreuungsgesetz einzusetzen sei. Lediglich im Fall von Riester-Vertr&auml;gen oder bei dringender Bed&uuml;rftigkeit f&uuml;r die Altersvorsorge sei eine Versicherungspolice vor solch einem Zugriff gesch&uuml;tzt. Da der Kl&auml;ger jedoch &uuml;ber einen Rentenanspruch von monatlich 800 Euro verf&uuml;ge, sei die Klage abzuweisen gewesen.</p>

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		<title>Lebensversicherungs-Police muss in bestimmten F&#228;llen f&#252;r Prozesskosten genutzt werden</title>
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		<pubDate>Tue, 13 Oct 2009 12:03:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Versicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Lebensversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Prozesskostenhilfe]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine eigene Lebensversicherung kann Prozesskostenhilfe verhindern F&#252;hrt eine Person, die &#252;ber eine Lebensversicherungs-Police verf&#252;gt, einen Rechtsstreit, kann sie unter bestimmten Voraussetzungen dazu angehalten werden, die Kosten daf&#252;r durch die Aufnahme eines Policen-Darlehens zu decken. So entschied das Oberlandesgericht Stuttgart am 15.09.2009 (Az.: 8 WF 105/09) in einem entsprechenden Fall. Der vorliegende Fall &#8211; eine Scheidung [...]]]></description>
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<p><img height="150" width="200" align="left" style="margin-right: 10px;" src="http://www.finanz-experte.info/wp-content/uploads/image/versicherung-lupe.jpg" alt="" /></p>
<h3>Eine eigene Lebensversicherung kann Prozesskostenhilfe verhindern</h3>
<p>F&uuml;hrt eine Person, die &uuml;ber eine Lebensversicherungs-Police verf&uuml;gt, einen Rechtsstreit, kann sie unter bestimmten Voraussetzungen dazu angehalten werden, die Kosten daf&uuml;r durch die Aufnahme eines Policen-Darlehens zu decken. So entschied das Oberlandesgericht Stuttgart am 15.09.2009 (Az.: 8 WF 105/09) in einem entsprechenden Fall. </p>
<p><strong>Der vorliegende Fall &ndash; eine Scheidung und Prozesskostenhilfe</strong></p>
<p>Eine 38j&auml;hrige Frau lie&szlig; sich von ihrem Mann scheiden und hatte f&uuml;r den Fall Prozesskostenhilfe beantragt, die ihr auch problemlos gew&auml;hrt wurde. Sp&auml;ter erhielt das Gericht jedoch die Information, dass die Frau gerade einen Bausparvertrag ausgezahlt bekommen hatte und au&szlig;erdem eine Lebensversicherungspolice ihr Eigen nannte und forderte daraufhin die Prozesskosten in H&ouml;he von 1.000 Euro zur&uuml;ck. Die Betroffene wollte das nicht stehen lassen und klagte vor dem Oberlandesgericht Stuttgart.</p>
<p><strong>Das Oberlandesgericht Stuttgart wies die Klage ab &ndash; Individuelle Umst&auml;nde</strong></p>
<p>Das Oberlandesgericht wies die Klage nach Pr&uuml;fung der Umst&auml;nde ab und lie&szlig; das Argument der Kl&auml;gerin, dass sie den Bausparvertrag f&uuml;r den nach der Scheidung n&ouml;tigen Umzug und die Police als Altersvorsorge nutze nicht gelten. Sie h&auml;tte schlie&szlig;lich durch ihre Berufst&auml;tigkeit bereits 410 Euro an Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung erarbeitet und k&ouml;nne zuk&uuml;nftig weitere Anwartschaften erhalten, so dass die Lebensversicherung nicht ihre haupts&auml;chliche Altersvorsorge darstelle. </p>
<p>Zudem seien gesetzlich lediglich Altersvorsorgeformen gesch&uuml;tzt, die staatlich gef&ouml;rdert w&uuml;rden, weil im Fall der Aufl&ouml;sung die staatliche F&ouml;rderung zur&uuml;ckgezahlt werden m&uuml;sse. Dies treffe auf eine Lebensversicherung jedoch nicht zu, da diese durch ein Policen-Darlehen einfach in Anspruch genommen werden k&ouml;nne. Da das Schonverm&ouml;gen der Frau und ihrer Kinder dadurch nicht angetastet w&uuml;rde, sei es ihr durchaus zuzumuten, ihre Lebensversicherung f&uuml;r die Prozesskosten zu nutzen, hie&szlig; es in der Urteilsbegr&uuml;ndung. </p>
<p><strong>Es kommt immer auf den Einzelfall an</strong></p>
<p>Ein Urteil des Oberlandesgerichts Zweibr&uuml;cken aus dem Jahr 2007 hatte in dieser Hinsicht betont, dass eine Lebensversicherung nicht generell f&uuml;r Prozesskosten genutzt werden muss, sondern dass es immer auf den Einzelfall ankommt. Somit bleibt der obige Fall wirklich eine Einzelfallentscheidung, die jedoch trotzdem einige Anhaltspunkte liefert.</p>

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		</item>
		<item>
		<title>Original-Versicherungsschein reicht als Echtheitsbeweis</title>
		<link>http://www.finanz-experte.info/versicherung/original-versicherungsschein-reicht-als-echtheitsbeweis-03909.html</link>
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		<pubDate>Thu, 03 Sep 2009 08:54:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Versicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Lebensversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsschein]]></category>

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		<description><![CDATA[Makler konnte mit Original-Versicherungsschein Betrug durchsetzen Wenn ein Lebensversicherer den Original-Versicherungsschein zusammen mit einer K&#252;ndigung erh&#228;lt, dessen Unterschrift vermeintlich die des Versicherungsnehmers ist, kann der Versicherer davon ausgehen, dass die K&#252;ndigung tats&#228;chlich durch den Versicherten gew&#252;nscht ist und den R&#252;ckkaufswert entsprechend auf das angegebene Konto &#252;berweisen. Diese Entscheidung hat der Bundesgerichtshof am 20. Mai 2009 [...]]]></description>
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<p><img height="150" width="200" align="left" style="margin-right: 10px;" src="http://www.finanz-experte.info/wp-content/uploads/image/versicherung-lupe.jpg" alt="" /></p>
<h3>Makler konnte mit Original-Versicherungsschein Betrug durchsetzen</h3>
<p>Wenn ein Lebensversicherer den Original-Versicherungsschein zusammen mit einer K&uuml;ndigung erh&auml;lt, dessen Unterschrift vermeintlich die des Versicherungsnehmers ist, kann der Versicherer davon ausgehen, dass die K&uuml;ndigung tats&auml;chlich durch den Versicherten gew&uuml;nscht ist und den R&uuml;ckkaufswert entsprechend auf das angegebene Konto &uuml;berweisen. Diese Entscheidung hat der Bundesgerichtshof am 20. Mai 2009 gef&auml;llt (Az.: IV ZR 16/08) und best&auml;tigte damit, dass der Versicherer keine zus&auml;tzliche &Uuml;berpr&uuml;fung der Echtheit einer Unterschrift vornehmen muss.</p>
<p><strong>Der vorliegende Fall &ndash; Makler f&auml;lschte Unterschrift</strong></p>
<p>Im vorliegenden Fall empfahl ein Versicherungsmakler seinem Kunden, zwei Lebensversicherungen beitragsfrei zu stellen, wollte ihm jedoch die Formalit&auml;ten abnehmen. Da der Kunde seinem Makler vertraute, gab er ihm die Original Versicherungsscheine, die dieser wiederum in betr&uuml;gerischer Absicht einsetzte. Er k&uuml;ndigte die beiden Versicherungen mit einer gef&auml;lschten Unterschrift und lie&szlig; den R&uuml;ckkaufswert auf das Konto einer Mitt&auml;terin &uuml;berweisen. Die Versicherungsmitarbeiter hatten keinen Grund, der Unterschrift zu misstrauen und t&auml;tigten die gew&uuml;nschten &Uuml;berweisungen.</p>
<p>Der Kunde der Versicherung merkte von dem Betrug erst 4 Jahre sp&auml;ter etwas, als er sich die Betr&auml;ge der Versicherungen auszahlen lassen wollte. Nat&uuml;rlich verweigerte der Lebensversicherer eine erneute Auszahlung, da er bereits im Jahr 2000 seines Wissens nach an den Kunden gezahlt hatte. Da originale Belege vorgelegt worden seien, sei auch die Abwicklung rechtens gewesen, hie&szlig; es in der Erwiderung der Versicherung. Daraufhin klagte der Kunde auf erneute Zahlung der Beitr&auml;ge.</p>
<p><strong>Der BGH wies die Klage ab &ndash; der Original Versicherungsschein reicht als Echtheitsbeweis<br />
</strong><br />
Die Richter des Bundesgerichtshofs schlossen sich der Argumentation des Beklagten an und begr&uuml;ndeten ihr Urteil damit, dass die originale Versicherungsurkunde zusammen mit einem vermeintlich vom Kunden unterschriebenen K&uuml;ndigungsschreiben als Echtheitsbeweis vollkommen ausreichten. W&auml;re dies nicht der Fall, w&uuml;rde dies dazu f&uuml;hren, dass auch bei K&uuml;ndigungen durch den Kunden selbst unter Vorlage des Versicherungsscheins immer noch eine zus&auml;tzliche Echtheitspr&uuml;fung der Unterschrift vorgenommen werden m&uuml;sste. Dies w&uuml;rde jedoch den eigentlichen Zweck des Versicherungsscheins sehr beschneiden, der gerade zur Legitimation solcher Schritte existiere. Wird also der Versicherungsschein im Original vorgelegt, kann die Versicherung dies als Legitimation der Echtheit ansehen.</p>

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		<item>
		<title>Britische Lebensversicherung – was steckt dahinter?</title>
		<link>http://www.finanz-experte.info/versicherung/britische-lebensversicherung-was-steckt-dahinter-27809.html</link>
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		<pubDate>Thu, 27 Aug 2009 10:30:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Versicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Lebensversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Briten sahen, kamen und siegten? &#8211; Das Modell Britische Lebensversicherung Das Konzept klang und klingt verlockend Wesentlicher Bestandteil und ultimativer Anreiz bei der britischen Lebensversicherung beziehungsweise Britischen Policen ist zweifelsohne die Renditechance &#8211; aktuellen Werten zufolge werden diese mit rund 10 Prozent per annum gepriesen. Das Rezept hierzu klingt ebenso einfach wie effektiv: basierend [...]]]></description>
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<p><img height="150" align="left" width="200" alt="" src="http://www.finanz-experte.info/wp-content/uploads/image/versicherung-lupe.jpg" style="margin-right: 10px;" /></p>
<h3>Die Briten sahen, kamen und siegten?  &ndash; Das Modell Britische Lebensversicherung</h3>
<p><strong>Das Konzept klang und klingt verlockend </strong><br />
Wesentlicher Bestandteil und ultimativer Anreiz bei der britischen Lebensversicherung beziehungsweise Britischen Policen ist zweifelsohne die Renditechance &ndash; aktuellen Werten zufolge werden diese mit rund 10 Prozent per annum gepriesen. Das Rezept hierzu klingt ebenso einfach wie effektiv: basierend auf einem sogenannte Reservespiel &ndash; auch Smoothing genannt &ndash; werden in optimal verlaufenden Zeiten salopp gesagt, Reserven gebildet, welche dann wiederum in schlechten Zeiten aufgel&ouml;st und zur Kompensation genutzt werden. Dies soll gleichzeitig eine gewisse Volatilit&auml;tsminimierug erzielen. Im Vergleich zu fondsgebundenen deutschen Produkten ist dies nat&uuml;rlich ein entscheidender Punkt. Vor der Finanzkrise konnte dieses Lebensversicherungsmodell auf Renditen von 12 bis 14 Prozent j&auml;hrlich zur&uuml;ckblicken und nat&uuml;rlich immens damit trumpfen. Zumal in Anbetracht der Altersversorgung jeder Prozentpunkt mehr eine entscheidende Rolle spielt.</p>
<p><strong>Das deutsche Modell </strong><br />
Im Gegenteil dazu ist das deutsche Modell ein anderes: Hier bestimmt eher die Sicherheit das langfristige Anlagekonzept &#8211; britische Gesellschaften d&uuml;rfen bis zu 100 Prozent in Aktien anlegen, im deutschen Modell hingegen liegt bei 35 Prozent das gesetzlich geregelte Maximum. Angesichts der jetzigen Situation sind Anteile sogar noch niedriger als zehn Prozent der Versichertengelder in Aktien investiert. Im Falle der britischen Policen werden es vermutlich aber immer noch 40 bis 60 Prozent sein. Dennoch, das deutsche System muss nicht schlechter sein, es ist lediglich auf das Sicherheitsbewusstsein zugeschnitten &ndash; daf&uuml;r muss man auch geringere Renditen in Kauf nehmen.</p>
<p><strong>Abw&auml;gen zahlt sich aus </strong><br />
Insgesamt sollte hierbei der Investor vorsichtig abw&auml;gen &#8211; historisch betrachtet sieht es bisher so aus: Rund 12 Prozent Rendite versprachen die britischen Versicherungspolicen durchschnittlich im Jahre 2006. Zwei Jahre sp&auml;ter meldeten schon rund 900.000 Deutsche, dass sie Kunden britischer und irischer Versicherer seien &ndash; damals lag die Rendite jedoch schon deutlich niedriger &ndash; jetzt liegen diese bei rund 10% j&auml;hrlich und stehen zunehmend unter einem gewissen Druck.</p>
<p><strong>Fazit </strong><br />
Erholt sich der Finanzmarkt auch langfristig wieder, so werden auch innerhalb der Laufzeit der Lebensversicherung die Renditen wieder steigen und die Versicherten d&uuml;rfen sicherlich mit sehr guten Renditen rechnen. Sollte es jedoch zu keiner Ver&auml;nderung kommen oder gar stagnierend verlaufen, ist die Rendite einer Briten-Police scheinbar nicht signifikanter als die Rendite einer herk&ouml;mmlichen deutschen Kapital-Lebensversicherung.  Man k&ouml;nnte res&uuml;mieren: Es ist sicherlich nicht von der Hand zu weisen, dass die britische Police letztliche eine Art fondsgebundene Lebensversicherung ist. Und vergleichbare Produkte gibt es auch in Deutschland.</p>

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		<title>Lebensversicherungen und die K&#252;ndigungswelle</title>
		<link>http://www.finanz-experte.info/versicherung/lebensversicherungen-und-die-kuendigungswelle-148093.html</link>
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		<pubDate>Fri, 14 Aug 2009 16:56:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Versicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Lebensversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Zweitmarkt f&#252;r Lebensversicherungen wird gr&#246;&#223;er Obwohl aktuelle Wirtschaftindikatoren den Aufschwung prophezeien, scheint ein neuer Trend in Deutschland aufzukeimen. Aufgrund der sich &#228;ndernden Lebenssituationen und somit zunehmender finanzieller Engp&#228;sse innerhalb der bundesdeutschen Bev&#246;lkerung, werden immer mehr Lebensversicherungen storniert und es gewinnt ein epidemisch anmutender Verkauf die Oberhand am sogenannten Zweitmarkt f&#252;r Versicherungen. Unterst&#252;tzt wird diese [...]]]></description>
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<p><img height="150" width="200" align="left" alt="" src="http://www.finanz-experte.info/wp-content/uploads/image/versicherung-lupe.jpg" style="margin-right: 10px;" /></p>
<h3>Der Zweitmarkt f&uuml;r Lebensversicherungen wird gr&ouml;&szlig;er</h3>
<p>Obwohl  aktuelle Wirtschaftindikatoren den Aufschwung prophezeien, scheint ein neuer  Trend in Deutschland aufzukeimen. Aufgrund der sich &auml;ndernden Lebenssituationen  und somit zunehmender finanzieller Engp&auml;sse innerhalb der bundesdeutschen  Bev&ouml;lkerung, werden immer mehr Lebensversicherungen storniert und es gewinnt  ein epidemisch anmutender Verkauf die Oberhand am sogenannten Zweitmarkt f&uuml;r  Versicherungen. Unterst&uuml;tzt wird diese Entwicklung sicherlich durch den  subjektiven Verteuerungsindex der Verbraucher.</p>
<p>Obwohl der  Verkauf der langzeitig eingezahlten Pr&auml;mien nicht der Weisheit letzter Schluss  sein muss: Es gilt im Falle der gew&uuml;nschten Absto&szlig;ung genau zu unterscheiden  und abzuw&auml;gen zwischen K&uuml;ndigung oder Beleihung.</p>
<p><strong>Anstieg der Zweitmarktanbieter f&uuml;r Lebensversicherungen</strong></p>
<p>Es ist ein  signifikanter Anstieg von Anbietern auf dem Zweitmarkt f&uuml;r Lebensversicherungen  zu verzeichnen &ndash; gleichwohl schon Dienstleister dieser Art vor 10 Jahren  anzutreffen waren, steigt der Bedarf anscheinend zusehends und erkl&auml;rt die  Popularit&auml;t an Anfragen &nbsp;- und nicht  zuletzt durchgef&uuml;hrten Police-Verk&auml;ufen im letzten Jahr. Im Falle der  K&uuml;ndigungen wurde alleine im letzten Jahr ein Anstieg von 14 % der  Stornovolumina gemessen; und dies trotz zumeist massiver Nachteile einer  vorzeitigen Aufl&ouml;sung und K&uuml;ndigung der Versicherungen.</p>
<p><strong>Policenankauf  in der Praxis</strong></p>
<p>Hierbei gilt  es festzustellen, inwiefern bei einem bereits gef&auml;lltem Entschluss zwischen  Verkauf und K&uuml;ndigung gespart werden kann. Zweitmarktanbieter offerieren  hierbei 15% Gewinn im Gegensatz zur K&uuml;ndigung &ndash; zweifelsohne ist im  entscheidenden Fall wohl Festens davon auszugehen, dass ein Verkauf der Police  optimaler bewertet werden kann als eine K&uuml;ndigung. Dennoch ist hierbei  genauestens darauf zu achten, ob die Ver&auml;u&szlig;erung lohnt, da zumal die  Vertragslaufzeit der bestehenden Police hier ma&szlig;geblich sein kann. Ferner  bestehen erhebliche Unterschiede beim <a href="http://www.exchange-plus.com/" target="_blank">Verkauf der Lebensversicherung</a> in steuerlicher  Hinsicht &ndash; schlie&szlig;lich ob Abgeltungssteuer oder Kapitalertragssteuer entrichtet  werden muss.</p>
<p><strong>Policendarlehen  als Alternative</strong></p>
<p>Zumal sich  auch andere Optionen im Falle der Verwertung einer eigenen Versicherung  ergeben: Die Lebensversicherung kann auch beliehen werden &ndash; eine M&ouml;glichkeit  kurzfristige finanzielle Engp&auml;sse zu &uuml;berb&uuml;cken und den aktuellen R&uuml;ckkaufwert  der eigenen Versicherung als Kreditrahmen zu nutzen. Hierbei besteht der  Vorteil darin, dass die Versicherung und somit die geplante Absicherung nicht  ver&auml;u&szlig;ert oder gek&uuml;ndigt werden muss.</p>

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