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Eine Lebensversicherung wird oft abgeschlossen um die Familienmitglieder abzusichern. Der Versicherungsnehmer schließt diese Versicherung ab um im Falle seines Todes die Familie finanzielle abgesichert zu haben. Bei der Lebensversicherung gibt es zwei verschiedene Arten, zu einem gibt es die reine Risikolebensversicherung und zum anderen gibt es die Kapitalbildende Lebensversicherung. Bei der Risikolebensversicherung wird die vereinbarte Versicherungssumme an die im Vertrag genannte Person ausgezahlt, wenn der Versicherungsnehmer stirbt. Stirbt der Versicherungsnehmer nicht während der Laufzeit, so gehen die eingezahlten Beiträge verloren. Bei der Kapitallebensversicherung zahlt die Versicherungsgesellschaft die Versicherungssumme ebenfalls wenn der Versicherungsnehmer verstorben ist an die Bezugsperson aus. Der Unterschied zur Risikolebensversicherung ist allerdings, dass die Beiträge beim Erlebensfall der Vertragslaufzeit nicht verloren gehen. Stirbt der Versicherungsnehmer nicht während der Vertragslaufzeit, so wird das gebildete Kapital am Ende der Laufzeit an den Versicherungsnehmer ausgezahlt.

Der Abschluss einer Lebensversicherung ist für viele Menschen ein heikles Thema, denn hier wird über den Tod geredet und was danach mit den Familienmitgliedern finanziell ist.

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Lebensversicherung nicht unantastbar – Verkauf für Betreuungskosten

Jan 28th, 2010 | By redaktion | Category: Versicherung

Lebensversicherung muss unter Umständen für Betreuungskosten verkauft werden Sollte ein unter Betreuung stehender Sozialhilfeempfänger über eine Lebensversicherungspolice verfügen und diese nicht dringend zur eigenen Altersvorsorge benötigen, kann das Sozialamt von dieser Person die Rückzahlung von Betreuungskosten verlangen, auch wenn dies den Verkauf der Police erzwingt. Mit dieser Entscheidung (Az.: 2 T 570/09) vom 21.09.2009 hat [...]




Lebensversicherungs-Police muss in bestimmten Fällen für Prozesskosten genutzt werden

Okt 13th, 2009 | By redaktion | Category: Versicherung

Eine eigene Lebensversicherung kann Prozesskostenhilfe verhindern Führt eine Person, die über eine Lebensversicherungs-Police verfügt, einen Rechtsstreit, kann sie unter bestimmten Voraussetzungen dazu angehalten werden, die Kosten dafür durch die Aufnahme eines Policen-Darlehens zu decken. So entschied das Oberlandesgericht Stuttgart am 15.09.2009 (Az.: 8 WF 105/09) in einem entsprechenden Fall. Der vorliegende Fall – eine Scheidung [...]