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Die Einkommenssteuer ist eine Haupteinnahmequelle vom Staat. Die Höhe der Einkommenssteuer ist Abhängig vom zu versteuernden Einkommen. Geringverdiener zahlen demnach weniger an Einkommensteuer wie gut verdienende Arbeitnehmer. Die Rechtsgrundlage der Einkommenssteuer ist im Einkommensteuergesetz geregelt. Die Einkommensteuer wird im Voraus gezahlt. Der Arbeitgeber führt die Einkommenssteuer direkt an das zuständige Finanzamt ab, sowie auch die Krankenkassenbeiträge direkt vom Lohn einbehalten werden. Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte mindern die Steuerlast und führen zu einer geringeren Einkommenssteuer.

Am Ende eines Kalenderjahres erhalten die Arbeitnehmer eine Auflistung der gezahlten Lohnnebenkosten, hierin ist auch die Einkommenssteuer enthalten. Arbeitnehmer, Firmen usw. erstellen in der Regel einmal im Jahr eine Steuererklärung. Bei der Steuererklärung werden dann zum Beispiel die zu fahrenden Kilometer zur Arbeit eingetragen und diese führen wiederum zu einer Minderung der zu zahlenden Einkommenssteuer. Die Finanzämter überprüfen die Steuererklärungen und entweder wird ein Guthaben ausgezahlt oder es kommt zu einer Nachforderung.

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Häusliches Arbeitszimmer bald doch wieder in altem Umfang absetzbar?

Sep 17th, 2009 | By | Category: Steuer

Bundesfinanzhof äußert Zweifel an bisheriger Lösung Seit 2007 dürfen Steuerpflichtige ein häusliches Arbeitszimmer nur noch steuerlich absetzen, wenn es den Mittelpunkt des beruflichen Lebens darstellt. Dieser Auffassung steht nun eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 25.08.2009 entgegen (Az.: VI B 69/09), die einem Lehrerehepaar zugestanden hat, die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer zumindest in einem angemessenen [...]