Häusliches Arbeitszimmer bald doch wieder in altem Umfang absetzbar?

Sep 17th, 2009 | By redaktion | Category: Steuer

Bundesfinanzhof äußert Zweifel an bisheriger Lösung

Seit 2007 dürfen Steuerpflichtige ein häusliches Arbeitszimmer nur noch steuerlich absetzen, wenn es den Mittelpunkt des beruflichen Lebens darstellt. Dieser Auffassung steht nun eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 25.08.2009 entgegen (Az.: VI B 69/09), die einem Lehrerehepaar zugestanden hat, die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer zumindest in einem angemessenen Umfang steuerlich geltend zu machen. Darin kritisieren die Richter die jetzige gesetzliche Regelung und zweifelten sogar die Verfassungsmäßigkeit an.

Der vorliegende Fall – ein Lehrerehepaar und ein Platz zur Unterrichtsbereitung

Ein Lehrerehepaar hatte mit Hilfe des Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Rings Deutschland e. V. (LHRD) bereits vor dem Niedersächsischen Finanzgericht geklagt (Az. 7 V 76/09) und Recht bekommen, da den Klägern in der Schule kein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden konnte, an dem sie den Unterricht vor- und nachbereiten hätten können. Das Finanzamt Wilhelmshaven hatte sich zunächst geweigert, einen höheren steuerlichen Freibetrag auf der Steuerkarte des Ehepaars einzutragen, weil der berufliche Mittelpunkt eines Lehrers die Schule sei und ein häusliches Arbeitszimmer somit nicht abgesetzt werden könne. Der BFH bestätigte nun die Ansicht des Niedersächsischen Finanzgerichts, dass diese Regelung im vorliegenden Fall nicht gelten könne, da die Kosten des Arbeitszimmers in unmittelbarem Zusammenhang mit der Einkommenserzielung stünden. Auch wenn dies keine abschließende Entscheidung war, bietet laut Christian Munzel vom LHRD eine gute Möglichkeit in weiteren Verfahren.

Freibetrag für das Arbeitszimmer auf der Steuerkarte eintragen lassen

Munzel rät darüber hinaus vielen Berufstätigen, die auf ihr Arbeitszimmer angewiesen sind, den Freibetrag dafür auf der Steuerkarte eintragen zu lassen. Sollte der Ansatz später in der Einkommensteuererklärung vom Finanzamt abgelehnt werden, bekäme man einen vorläufigen Steuerbescheid und könne so die Rechtsprechung abwarten und somit eventuell auch nachträglich von der Abzugsmöglichkeit profitieren.

Aber auch bei einem häuslichen Arbeitszimmer ist unter Umständen an eine  Gewerbeversicherung zu denken. Je nach Art und Umfangs des Gewerbes kann eine solche Versicherung vor vielen Ausfällen schützen.

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