Lehmann-Papiere: Banken sind nicht in jedem Fall zum Ersatz verpflichtet

Aug 10th, 2009 | By | Category: Nachrichten

Landgericht Itzehoe weist Klage von Lehman-Anleger ab

Die im Zuge der Wirtschafts- und Finanzkrise abgestürzte Bank Lehman Brothers hat auch in Deutschland viele Anleger im ihr Geld gebracht. Nach Schätzungen der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) haben knapp 50.000 Anleger durch den Kauf von Lehman-Papieren ihr Kapital verloren. Von Anlegerseite wird deshalb oftmals das Argument ins Feld geführt, dass die Banken nur eine mangelhafte Beratung geboten hätten und die Risiken nicht deutlich gemacht wurden. Die DSW sieht laut „spiegel.de“ gerade aus diesen Gründen bei ca. 40% der geprüften Fälle die Chance, einen Teil oder sogar das gesamte Kapital zurückzuerhalten.

Während einige Anleger wie die Kunden der Hamburger Sparkasse bereits entschädigt wurden, zeigt ein Urteil des Landgerichts Itzehoe, dass solche Klagen nicht immer Erfolg haben. Vor dem Landgericht hat ein Anleger der Dresdener Bank geklagt, der sich von seiner Bank ungenügend beraten fühlte und beim Kauf von Lehman-Zertifikaten über 50.000 Euro verloren hat. Er habe lediglich in sichere Geldanlagen investieren wollen. Das Gericht wies die Klage jedoch mit der Begründung ab, dass der Kläger als risikofreudiger Anleger bekannt gewesen sei, der auch schon im hochspekulativen Daytrading aktiv war. Aus diesem Grund sei er nach Angaben einer Gerichtssprecherin nicht wie ein Laie zu behandeln. Ein weiter Punkt bei der Begründung des Urteils lag darin, dass im November 2006 für das Kreditinstitut noch gar nicht erkennbar gewesen sei, dass die Bank Lehmann Brothers pleite gehen würde.

Mit diesem Urteil zeigt das Landgericht Itzehoe, dass nicht jeder Anleger darauf hoffen darf, sein Geld zurückzuerhalten. Vor allem erfahrenen Anlegern kann offensichtlich zugemutet werden, das Risiko einer Geldanlage innerhalb eines gewissen Rahmens mit einzuschätzen. Es bleibt abzuwarten, wie die Rechtsprechung weiter

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