Verbot gegen „Ampelcheck Geldanlage“ wurde aufgehoben

Sep 12th, 2009 | By | Category: Geldanlagen

"Ampelcheck Geldanlage" darf wieder ans Werk

Nachdem die Debeka Versicherung im August 2009 eine Verfügung des Landgerichts Berlin erwirkt hatte, nach der die Verbraucherzentrale Hamburg ihre Broschüre „Ampelcheck Geldanlage“ nicht mehr weiter vertreiben durfte, hat das Landgericht diese Entscheidung am 10.09.2009 in einem Eilverfahren aufgehoben (AZ: 27 O 778/09). Damit darf die Verbraucherzentrale mit ihrem „Ampelcheck Geldanlage“ zukünftig wieder potenzielle Anleger mit dem Ampelsystem informieren, wobei neben den typischen Aspekten einer Geldanlage wie Sicherheit, Transparenz, Liquidität und Rendite auch die Tauglichkeit zur privaten Altersvorsorge einfließt. Lautet das Testurteil beim Ampelcheck „Grün“, heißt das „empfehlenswert oder unbedenklich“, bei Gelb,  „ein Nachteil oder Risiko ist vorhanden“ und bei Rot, „Achtung Gefahr“.

Das Landgericht Berlin folgte der Argumentation der Verbraucherzentrale

Das Landgericht Berlin folgte der Argumentation der Verbraucherzentrale dahingehend, dass die Debeka nicht direkt betroffen sei und deshalb keine rechtliche Handhabe gegen den „Ampelcheck Geldanlage“ habe. Von der Verbraucherzentrale kam das Argument, dass die Broschüre „Ampelcheck Geldanlage“ keinen Anspruch erhebt, wie ein Warentest angesehen zu werden, sondern lediglich eine freie Meinungsäußerung darstelle. Das Gericht hob deshalb die Verfügung auf, was den weiteren Vertrieb des „Ampelcheck Geldanlage“ wieder möglich macht. Nach Meinung von Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg helfe das Urteil, auch zukünftig über eine Kennzeichnung von Finanzprodukten offen zu diskutieren. Zudem sollten die Versicherungen lieber die eigenen Produkte endlich verbessern, statt immer gegen Kritiker vorzugehen, hieß es weiter.

Die Debeka sieht sich in ihrer Bewertung der Broschüre bestätigt

In einer Pressemitteilung kommentierte die Debeka Versicherung das Urteil so, dass man sich durchaus vom Richter bestätigt fühle, der den „Ampelcheck Geldanlage“ als Warentest für inakzeptabel halte. Hier würden Produkte miteinander verglichen, die überhaupt nicht vergleichbar sein, habe der Richter gesagt, hieß es weiter. Nach Meinung von Uwe Laue, Vorstandsvorsitzender der Debeka Lebensversicherung, sind Meinungsäußerungen im Gewand eines Produkttestes inakzeptabel und würden auch den Ruf der Verbraucherzentralen als faire und objektive Berichterstatter schädigen.

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