Neue Verbraucherkreditrichtlinie für Kredite

Jun 3rd, 2010 | By | Category: Kredite

Ab dem 11.06.2010 tritt das neue Gesetz in Kraft und soll Verbrauchern eine bessere Übersicht bieten. So müssen Kreditangebote anhand eines Beispiels verdeutlicht werden. Ab sofort müssen Anbieter die Kredite und Immobilienkredit mit konkreten Zahlen bewerben müssen ab dem 11.06.2010 zusätzliche Informationen aufgeführt werden. Zu den Mindestangaben zählen dann:

  • Nettodarlehnsbeträge
  • Effektive Jahreszinsen
  • Gebundener Sollzinssatz p.a.
  • Laufzeiten
  • Zzgl. Bearbeitungsentgelt

Es muss für den Verbraucher ein klares Beispiel aufgeführt werden, welches in einer verständlichen Sprache beschrieben wird. Das Beispiel darf auch nicht ganz klein in der Fußnote aufgeführt werden damit es keiner mehr sehen kann. Der Gesetzgeber spricht hierbei sogar von einer auffallenden Form des Beispiels.

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