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	<title>Finanz Experte mit Expertentipps und Nachrichten rund um das Thema Finanzen &#187; Steuer</title>
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		<title>H&#228;usliches Arbeitszimmer bald doch wieder in altem Umfang absetzbar?</title>
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		<pubDate>Thu, 17 Sep 2009 10:11:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuer]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
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		<description><![CDATA[Bundesfinanzhof &#228;u&#223;ert Zweifel an bisheriger L&#246;sung Seit 2007 d&#252;rfen Steuerpflichtige ein h&#228;usliches Arbeitszimmer nur noch steuerlich absetzen, wenn es den Mittelpunkt des beruflichen Lebens darstellt. Dieser Auffassung steht nun eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 25.08.2009 entgegen (Az.: VI B 69/09), die einem Lehrerehepaar zugestanden hat, die Kosten f&#252;r das h&#228;usliche Arbeitszimmer zumindest in einem angemessenen [...]]]></description>
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<p><img style="margin-right: 10px;" src="http://www.finanz-experte.info/wp-content/uploads/image/recht.jpg" alt="" width="200" height="300" align="left" /></p>
<h3>Bundesfinanzhof &#228;u&#223;ert Zweifel an bisheriger L&#246;sung</h3>
<p>Seit 2007 d&#252;rfen Steuerpflichtige ein h&#228;usliches Arbeitszimmer nur noch steuerlich absetzen, wenn es den Mittelpunkt des beruflichen Lebens darstellt. Dieser Auffassung steht nun eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 25.08.2009 entgegen (Az.: VI B 69/09), die einem Lehrerehepaar zugestanden hat, die Kosten f&#252;r das h&#228;usliche Arbeitszimmer zumindest in einem angemessenen Umfang steuerlich geltend zu machen. Darin kritisieren die Richter die jetzige gesetzliche Regelung und zweifelten sogar die Verfassungsm&#228;&#223;igkeit an.</p>
<p><strong>Der vorliegende Fall – ein Lehrerehepaar und ein Platz zur Unterrichtsbereitung</strong></p>
<p>Ein Lehrerehepaar hatte mit Hilfe des Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Rings Deutschland e. V. (LHRD) bereits vor dem Nieders&#228;chsischen Finanzgericht geklagt (Az. 7 V 76/09) und Recht bekommen, da den Kl&#228;gern in der Schule kein Arbeitsplatz zur Verf&#252;gung gestellt werden konnte, an dem sie den Unterricht vor- und nachbereiten h&#228;tten k&#246;nnen. Das Finanzamt Wilhelmshaven hatte sich zun&#228;chst geweigert, einen h&#246;heren steuerlichen Freibetrag auf der Steuerkarte des Ehepaars einzutragen, weil der berufliche Mittelpunkt eines Lehrers die Schule sei und ein h&#228;usliches Arbeitszimmer somit nicht abgesetzt werden k&#246;nne. Der BFH best&#228;tigte nun die Ansicht des Nieders&#228;chsischen Finanzgerichts, dass diese Regelung im vorliegenden Fall nicht gelten k&#246;nne, da die Kosten des Arbeitszimmers in unmittelbarem Zusammenhang mit der Einkommenserzielung st&#252;nden. Auch wenn dies keine abschlie&#223;ende Entscheidung war, bietet laut Christian Munzel vom LHRD eine gute M&#246;glichkeit in weiteren Verfahren.</p>
<p><strong>Freibetrag f&#252;r das Arbeitszimmer auf der Steuerkarte eintragen lassen</strong></p>
<p>Munzel r&#228;t dar&#252;ber hinaus vielen Berufst&#228;tigen, die auf ihr Arbeitszimmer angewiesen sind, den Freibetrag daf&#252;r auf der Steuerkarte eintragen zu lassen. Sollte der Ansatz sp&#228;ter in der Einkommensteuererkl&#228;rung vom Finanzamt abgelehnt werden, bek&#228;me man einen vorl&#228;ufigen Steuerbescheid und k&#246;nne so die Rechtsprechung abwarten und somit eventuell auch nachtr&#228;glich von der Abzugsm&#246;glichkeit profitieren.</p>
<p>Aber auch bei einem h&#228;uslichen Arbeitszimmer ist unter Umst&#228;nden an eine  Gewerbeversicherung zu denken. Je nach Art und Umfangs des Gewerbes kann eine solche Versicherung vor vielen Ausf&#228;llen sch&#252;tzen.</p>

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		<title>Spitzensteuersatz weiter gesunken</title>
		<link>http://www.finanz-experte.info/steuer/spitzensteuersatz-weiter-gesunken-25809.html</link>
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		<pubDate>Tue, 25 Aug 2009 08:14:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuer]]></category>
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		<category><![CDATA[Spitzensteuer]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine Trendwende ist aber schon in Sicht Nach einer aktuellen Studie von KPMG sind weltweit die durchschnittlichen Einkommensteuerh&#246;chsts&#228;tze weiterhin gesunken. So fielen die Durchschnittss&#228;tze von 31,2 Prozent auf 28,9 Prozent. Allerdingst wurden auch erste Ans&#228;tze festgestellt, welche auf eine Trendwende hindeuten. So hob beispielsweise Irland bereits den Spitzensatz um 5 Prozentpunkte auf 46 Prozent an. [...]]]></description>
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<p><img height="150" width="200" align="left" style="margin-right: 10px;" src="http://www.finanz-experte.info/wp-content/uploads/image/abgaben.jpg" alt="" /></p>
<h3>Eine Trendwende ist aber schon in Sicht</h3>
<p>Nach einer aktuellen Studie von KPMG sind weltweit die durchschnittlichen  Einkommensteuerh&ouml;chsts&auml;tze weiterhin gesunken. So fielen die Durchschnittss&auml;tze <strong>von 31,2 Prozent auf 28,9 Prozent.</strong></p>
<p>Allerdingst wurden auch erste Ans&auml;tze festgestellt, welche auf eine Trendwende hindeuten. So hob beispielsweise Irland bereits den Spitzensatz um 5 Prozentpunkte auf 46 Prozent an. Gro&szlig;britannien hat beschlossen den Spitzensatz im kommenden Jahr um 10 Prozent anzuheben. Dies w&uuml;rde sich auch dem Rest anschlie&szlig;en, denn immerhin sind es weiterhin die Europ&auml;er mit den h&ouml;chsten Spitzens&auml;tzen. Die Rangfolge f&uuml;hrt hierbei D&auml;nemark mit einem H&ouml;chstsatz <strong>von 62,3 Prozent </strong>an, gefolgt von Schweden mit 56,7 Prozent. Aber auch Deutschland liegt mit einem Satz von 45 Prozent im oberen Bereich.</p>
<p>Weitere Informationen zu diesem Thema bekommen Sie unter anderem auf der Seite <a href="http://www.steuerallee.de/" target="_blank">Steueralle</a>. </p>

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